FAQ

1. Was bedeutet die Maßeinheit kWp?

Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird in kWp (Kilowattpeak) angegeben. Wobei das „p“ in „kWp“ für das englische Wort „peak“ steht, und einen möglichen Spitzenwert angibt, den die Anlage unter sog. Standard-Testbedingungen (STC) maximal erzielen kann. Da diese Bedingungen in der Realität kaum gegeben sind, entspricht die tatsächliche Leistung nicht zwingend der unter STC-Bedingungen erzielten Leistung.

2. Welche Dachausrichtungen sind am besten?

Für den Eigennutz des produzierten Stroms ist eine Ausrichtung der Solarmodule nach Ost/West in Verbindung mit einer Aufständerung von 10° -15° Neigung ideal. Falls Sie eine Anlage mit Volleinspeisung planen, ist die Südausrichtung zu bevorzugen.

3. Was ist das EEG?

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurde erstmals im Jahre 2000 beschlossen. Die derzeit aktuelle Fassung trat nach einigen Überarbeitungen und Reformen an der Ursprungsfassung, im Jahre 2021 in Kraft. Ziel ist es, den Ausbau von Energieerzeugungsanlagen, die den Strom mittels erneuerbarer Energien produzieren, voranzutreiben. So regelt das Gesetz, dass Strom aus erneuerbaren Energiequellen bevorzugt werden muss und dessen Erzeuger eine feste Vergütung für den produzierten Strom erhalten.

4. Was ist die EEG-Umlage?

Entgelt, welches der Endverbraucher auf den Strom entrichten muss. Sie dient zur Finanzierung der Energiewende und ist fester Bestandteil des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).

5. Muss ich die EEG-Umlage für den eigenverbrauchten Strom bezahlen?

Seit Januar 2021, muss die EEG-Umlage erst ab einer Photovoltaik Anlage von über 30 kWp gezahlt werden. Zuvor lag die Grenze bei 10 kWp. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Anlagebetreiber auch gleichzeitig der Verbraucher ist. Für Anlagen größer 30kWp zahlt der Anlagenbetreiber für den erzeugten und gleichzeitig eigenverbrauchten Strom 40 % der EEG-Umlage.
Sobald der Strom an eine dritte juristische oder private Person weitergeben wird, ist man unabhängig von der Größe der Anlage, zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet.

6. Wie lange halten Solarmodule durchschnittlich?

Nach heutigem Wissensstand ist eine Lebensdauer von 30 Jahren und mehr zu erwarten. Der Wartungsaufwand ist dabei gering. Die von den renommierten Modulherstellern prognostizierten Leistungsverluste von weniger als 20 % nach mehr als 25 Jahren werden durch die Praxis bestätigt.

7. Brauche ich eine Baugenehmigung?

Nein, laut Landesbauordnung NRW, sind PV Anlagen auf Dächern und Fassaden genehmigungsbefreit. Freiflächenanlagen hingegen sind genehmigungspflichtig.

8. Was sind die Unterschiede zwischen einem AC gekoppelten Speichersystem und einem DC gekoppelten?

Ein DC gekoppeltes Speichersystem wird im Gegensatz zu einem AC gekoppelten Speichersystem nicht auf der Wechselstromseite des Solaranlage angeschlossen. Das bedeutet, dass der von der Photovoltaikanlage kommende Gleichstrom über einen Zwischenkreis des Photovoltaikwechselrichters (Hybridwechselrichter) direkt in den Speicher geladen werden kann. Der große Vorteil eines DC gekoppelten Speichersystem in Verbindung mit einem Hybridwechselrichter gegenüber einem AC gekoppelten Speichersystem ist, dass der Strom nicht erst in Wechselstrom umgewandelt wird, bevor er dann mittels eines Batteriewechselrichters wieder in Gleichstrom umgewandelt werden muss, um den Speicher zu laden. Dies senkt die Ladeverluste.

9. Was ist ein Batteriewechselrichter?

Im Gegensatz zum Solarwechselrichter, hat ein reiner Batteriewechselrichter keine Eingänge für Solarmodule. Seine Aufgabe besteht lediglich darin, den überschüssigen Wechselstrom in Gleichstrom umzuwandeln, um somit den Batteriespeicher zu laden und umgekehrt den im Speicher befindlichen Gleichstrom zum Entladen wieder in Wechselstrom umzuwandeln.

10. Was ist ein Wechselrichter?

Der Wechselrichter ist zusammen mit den Solarmodulen eines der wichtigsten Bestandteile einer Photovoltaikanlage. Seine Funktion besteht darin, den von den Solarmodulen produzierten Gleichstrom (DC) in Wechselstrom (AC) umzuwandeln, damit dieser dann in die Hausverteilung geführt und von Ihnen verbraucht werden kann bzw. überschüssiger Strom in das öffentliche Stromnetz gespeist wird.

11. Was ist ein Hybrid-Wechselrichter?

Ein Hybridwechselrichter ist eine Kombination aus einem herkömmlichen Solarwechselrichter und einem Batteriewechselrichter. Er wandelt zum einen den von den Solarmodulen produzierten Gleichstrom in Wechselstrom um und erkennt zudem bereits bevor der Strom in Wechselstrom umgewandelt wird, ob ein Überschuss an Strom produziert wird. Dieser überschüssige Strom wird dann über einen Zwischenkreis im Wechselrichter direkt in die Batterie geladen. Dies wirkt sich positiv auf die Ladeverluste aus, da der Strom nur ein einziges Mal, und zwar beim Entladen der Batterie, in Wechselstrom umgewandelt werden muss.

12. Wo erfahre ich, welche Fördermittel ich in Anspruch nehmen kann?

Ob Sie für die Errichtung Ihrer Solaranlage Fördermittel in Anspruch nehmen können, hängt von dem Standort der zu errichtenden Solaranlage ab. Gerne informieren wir Sie ausführlich über die in Ihrer Region bestehenden Förderprogramme und unterstützen Sie beim Ausfüllen der Förderanträge.

13. Wie stark wird die Leistung meiner gesamten Solaranlage durch partielle Verschattung beeinträchtigt?

Generell sollte eine mögliche Verschattung der Solarmodule so gut es geht vermieden werden, da bereits eine kleine Verschattung eines Moduls, die Leistung aller Module, welche mit demselben Strang (in Reihe) verbunden sind, reduziert. Um diesem Problem entgegenzuwirken, kann man einen sog. Leistungsoptimierer an die einzelnen Solarmodule anschließen. Dieser gleicht den Leistungsverlust der verschatteten Module aus und verhindert somit, dass der gesamte Verbund seine Leistung verliert. Diese Leistungsoptimierer sollten allerdings nur dann verbaut werden, wenn eine Verschattung unvermeidbar ist, da sie die Kosten der Solaranlage um einiges erhöhen.

14. Was ist ein Zweirichtungszähler?

Ein Zweirichtungszähler ist ein moderner Stromzähler, welcher zusätzlich zu dem bezogenen Strom auch den Strom misst, der durch die Solaranlage erzeugt und eingespeist wird. Auf diese Weise lässt sich genau beziffern, wie viel man von dem eigenen produzierten Strom selbst verbraucht hat und wie viel davon eingespeist wurde. Über den Zweirichtungszähler wird zum einen Ihr Stromverbrauch durch den Netzbezug abgerechnet und die EEG-Vergütung ihres eigespeisten Stroms verrechnet. Die Zähler werden von ihrem Netzbetreiber gestellt.

15. Aus welchen Komponenten besteht eine Solaranlage?

Die mit Abstand wichtigste Komponente einer Solaranlage ist das Solarmodul, welches für die Umwandlung der Solarenergie in Solarstrom (Gleichstrom) zuständig ist. Um die Module auf dem Dach montieren zu können, bedarf es je nach Art des Daches, einer geeigneten Unterkonstruktion. Da der von den Modulen produzierte Gleichstrom jedoch weder im Haushalt verbraucht noch in das öffentliche Netz eingespeist werden kann, muss ein sog. Wechselrichter verbaut werden. Die Aufgabe des Wechselrichters ist es, den Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln, so dass dieser entweder direkt verbraucht oder eingespeist werden kann. Um den überschüssig produzierten Strom einspeisen zu können, ist die Installation eines Einspeisezählers nötig.

16. Muss ich mein Dach erneuern, bevor ich eine Photovoltaikanlage installieren lasse?

Photovoltaikanlagen haben eine Lebensdauer von voraussichtlich 30 Jahren. Innerhalb dieser Zeitspanne sollte Ihr Dach möglichst nicht erneuert werden müssen, da dies zu unnötig hohen Kosten führen kann. Daher empfiehlt es sich, das Vorhaben mit einem Dachdecker zu besprechen, dieser kann Ihnen dann sagen, ob Sie das Dach ggf. noch vor Installation der Photovoltaikanlage erneuern lassen sollten.

17. Ist mein Haus für die Installation eine Photovoltaikanlage geeignet?

Ob Ihr Haus für eine Photovoltaikanlage geeignet ist oder nicht, lässt sich so pauschal nicht sagen. Um Ihnen eine professionelle Antwort auf diese Frage zu geben, bitten wir Sie uns persönlich zu kontaktieren. Wir überprüfen dann gerne, welche Anlagenkonfiguration und Modulauslegung für Ihre Gegebenheiten am geeignetsten ist.

18. Was ist das Mieterstromgesetz?

Als Mieterstrom bezeichnet man Strom, welcher von Solaranlagen auf dem Dach direkt an den Letztverbraucher geliefert wird und dabei nicht durch das öffentliche Netz geführt wird. In der Praxis wird das Mieterstrommodell bei Mehrfamilienhäusern angewandt. Der Vermieter liefert den über die eigene Photovoltaikanlage erzeugten Strom direkt an seine Mieter, die dann von einem günstigeren Strompreis profitieren können und gleichzeitig einen Beitrag zur Umwelt leisten.
Wer sich für das Mieterstrommodell entscheidet, wird mittels eines Mieterstromzuschlages gefördert. Um diesen Mieterstromzuschlag zu erhalten, gilt es folgende Dinge zu beachten:

1. Die Photovoltaikanlage darf eine Nennleistung von 100 kWp nicht überschreiten.
2. Der Strom muss direkt an den Letztverbraucher geliefert werden und darf nicht durch das öffentliche Netz geleitet werden.
3. Der Mieterstrom muss an einen Letztverbraucher geliefert werden, der sich im gleichen Gebäude oder Quartier befindet.
4. Mindestens 40 % des zu beliefernden Gebäudes muss Wohnzwecken dienen.

Die „Problematik“ am Mieterstrommodel liegt darin, dass Sie als Vermieter als Energieversorger im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eingestuft werden, wenn Sie Ihren eigens produzierten Strom an Ihre Mieter verkaufen möchten. Aufgrund dieser Tatsache sind Sie an einige energierechtliche Pflichten hinsichtlich Vertrags- und Rechnungsgestaltung, Stromkennzeichnung sowie Registrierungs- und Mitteilungspflichten gebunden.

Sollten Sie sich für das Mieterstrommodel entscheiden, müssen Sie beachten, dass Sie nicht nur zur Lieferung des Solarstromes verpflichtet sind. Sie als Energieversorger haben die Pflicht der Vollversorgung. Das heißt, Sie müssen auch für die Zeiten, in denen kein Mieterstrom über die Solaranlage geliefert werden kann, für die Strombelieferung des Mieters sorgen. Dabei ist zu beachten, dass Ihr Mieterstrompreis inklusive der Reststrombelieferung in der Summe nicht höher als 90 % des örtlich geltenden Grundtarifes liegt.

Wie Sie gegebenenfalls bereits bemerkt haben, ist das Mieterstrommodell ein durchaus komplexes Thema. Daher wollen wir dieses Thema hier auch nicht bis in das kleinste Detail erläutern. Für Fragen rund um das Thema Mieterstrom stehen wir Ihnen telefonisch aber auch in einem persönlichen Gespräch beratend zur Verfügung.

19. Wie hoch ist die Einspeisevergütung und für wie lange bekomme ich diese?

Die Einspeisevergütung kann als Fördermittel gesehen werden und ist eine der wichtigsten Bestandteile des EEG, die das Ziel hat, den Ausbau von Erzeugungsanlagen, die Strom mittels erneuerbarer Energien produzieren, voranzutreiben.
Die Höhe der gesetzlich geregelten Einspeisevergütung hängt vom Datum der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage ab, da sich diese aufgrund der Basisdegressionsrate (derzeit 1,4 %) Monat für Monat verringert. Diese Basisdegression wird abhängig vom Photovoltaik-Zubau weiter erhöht. Das bedeutet nicht, dass wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb genommen haben, Ihre Einspeisevergütung sich Monat für Monat verringert. Die zum Tage der Inbetriebnahme geltende Einspeisevergütung bleibt Ihnen für einen Zeitraum von 20 Jahren plus den Rest des Inbetriebnahmejahres in voller Höhe erhalten.

20. Was ist PV-Direktvermarktung?

Photovoltaikanlagen, die eine Nennleistung von über 100 kWp haben und nach dem 01.01.2016 errichtet wurden, erhalten für den eingespeisten Strom nicht wie bei Anlagen unter 100 kWp Leistung üblich, eine fixe Einspeisevergütung. Ab diesem Schwellenwert muss der Anlagenbetreiber seinen überschüssigen PV-Strom per Direktvermarktung verkaufen. Dieser Strom muss an der Strombörse vermarktet werden, wobei das sog. Marktprämienmodell zu tragen kommt, welches wie folgt funktioniert.
Der von Ihnen im Überschuss produzierte Solar-Strom wird durch einen sog. Direktvermarkter an der Strom-Börse zum aktuell geltenden Marktwert vermittelt. Die Differenz zwischen dem erhaltenen Marktwert und der fixen EEG-Einspeisevergütung, wird vom Netzbetreiber ausgeglichen, so dass Sie für Ihren Strom immer min. den spezifischen Betrag erhalten, welchen Sie für Ihre Anlagengröße an EEG-Einspeisevergütung bekommen würden.
Sie erhalten im Marktprämienmodell also genau dieselbe Vergütung, wie im EEG-Vergütungsmodell. Der einzige Unterschied liegt darin, dass Sie einen Direktvermarkter für die Vermarktung Ihres Stromes an der Strom-Börse bezahlen müssen.

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